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Abriss der Geschichte des gemeinsamen Kärnten

Karantanien und die Alpenslawen

Die Slowenen (vormals als Alpenslawen bezeichnet) siedelten sich vor rund 1400 Jahren in dem Gebiet an, das im Norden bis zur Donau, im Osten bis zu den Flüssen Leitha und Schwarza und im Süden bis zu den Karawanken bzw. zu den Julischen und Karnischen Alpen reicht. Das Zentrum des Fürstentums Karantanien waren die Karnburg und das Zollfeld. Mitte des 8. Jahrhunderts kam es unter bairische und fränkische Herrschaft. In diese Zeit fiel auch die Christianisierung des heutigen Kärntens. Im Jahre 976 wurde es wieder ein selbstständiges Herzogtum im Rahmen des deutschen Reiches. Seit 1335 stand das Land gemeinsam mit Tirol im Besitz der Habsburger. Die slawischstämmige Bevölkerung wurde nach der von der ostfränkischen Herrschaft gestützten Einwanderung und Ansiedlung bairischer und fränkischer Bauern seit dem 9. Jahrhundert noch im Verlauf des Mittelalters in wechselseitigen Assimilationsprozessen zunehmend auf Süd- und Südostkärnten bzw. die Untersteiermark zurückgedrängt. Im 15. Jahrhundert bildete sich so in Kärnten eine Sprachgrenze entlang der Linie Hermagor - Villach - Maria Saal - Diex - Lavamünd heraus, die im Wesentlichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten bleiben sollte.

Slowenisch wird europäische Kultursprache

Für die Entwicklung der slowenischen Schriftsprache war die Reformation von großer Bedeutung. Der 1550 von Primož Trubar veröffentlichte "Catechismus in der Windischen Sprach" mitsamt einem "Abecedarium" und die darauf folgende Bibelübersetzung von Jurij Dalmatin brachte breiten Bevölkerungsschichten den Beginn der Alphabetisierung und bedeutete den Beginn der Entwicklung des Slowenischen zur Schriftsprache. Am Anfang des 19. Jahrhunderts fiel die Entscheidung darüber, ob die slowenische Sprache unter Einfluss des von den Kroaten ausgehenden Bestrebens nach Vereinigung aller Südslawen in einer gemeinsamen Sprache aufgehen oder einen eigenständigen Weg beschreiten sollte. Eine sprachliche Vereinigung im Illyrischen als einer Mischform des Slowenischen, Kroatischen und Serbischen kam nicht zu Stande. Die Entscheidung zu Gunsten der slowenischen Schriftsprache fiel durch France Prešeren (1800 - 1849) und Matija Èop (1797 - 1835), durch deren Schrifttum und Dichtkunst eine derartige Veredelung der Sprache gelang, dass sie auch für anspruchsvolle künstlerische Ausdrucksformen einen ausreichenden Wort- und Formenschatz anzubieten hatte. So erhielt die slowenische Sprache einen ebenbürtigen Platz unter den Literatursprachen und die Slowenen fanden Einlass in den Kreis europäischer Kulturnationen.

Mehrheit - Minderheit

Der Vielvölkerstaat der Habsburger ist unter anderem an der unbewältigten Nationalitätenfrage gescheitert. Auf dem Territorium der österreichisch-ungarischen Monarchie sollten nach Ende des Ersten Weltkrieges Nationalstaaten errichtet werden. Die Staatsgrenzen konnten nicht nach dem Verlauf der ethnischen Grenzen gezogen werden. Es entstanden kleine Nationalitätenstaaten, die - wie sich heute wiederholt auf tragische Weise herausstellt - auch nicht in der Lage waren, die Fragen und Probleme des Zusammenlebens zu bewältigen. Die Kärntner Slowenen fanden sich in der jungen Republik Österreich als nationale Minderheit wieder. Bei der Festlegung der Südgrenze Österreichs kam es zu Auffassungsunterschieden darüber, ob der Siedlungsbereich der deutsch- bzw. slowenischsprachigen Bevölkerung oder der Gebirgszug der Karawanken als Grundlage für die Grenzziehung genommen werden sollte. Für die Karawankengrenze sprach, dass sich diese natürliche Grenze zwischen den Herzogtümern Kärnten und Krain bewährt hatte, wenngleich sie nicht die Funktion einer Staatsgrenze gehabt hatte.

Nach dem Ersten Weltkrieg kam es wiederholt zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Streitkräften des neu entstandenen Staates der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS) und Freiwilligenverbänden aus Kärnten (Abwehrkämpfer). Die am 10. Oktober 1920 in der Zone A unter der Aufsicht der interalliierten Kommission durchgeführte Volksabstimmung brachte die endgültige Klärung: 22.025 (59,04 %) wahlberechtigte Kärntnerinnen und Kärntner - darunter ein hoher Anteil von Sloweninnen und Slowenen - stimmten für den Verbleib bei Österreich und 15.279 (40,96 %) für den Anschluss an den südslawischen SHS-Staat.

Schwere Zeiten

Der demokratische und für die damalige Zeit in seiner Art einzigartige Volksentscheid wurde im Nachhinein als Sieg der deutschsprachigen Kärntner über die slowenischen Landsleute gefeiert. Sowohl das Stimmverhalten eines Teiles der Kärntner Slowenen als auch allein schon die Zugehörigkeit zur Minderheit waren in den folgenden Jahren und Jahrzehnten der Vorwand für Anfeindungen. Anders lautende Beteuerungen und Versprechungen vor der Volksabstimmung waren bald vergessen. Mehrjährige Verhandlungen in der zweiten Hälfte der Zwanzigerjahre über die Einrichtung einer Kulturautonomie der Kärntner Slowenen, die u. a. auch das Bekenntnis zu einer "slowenischen Volksgemeinschaft" (als "Gemeinschaft öffentlich-rechtlicher Art") durch die Eintragung in das "slowenische Volksbuch" vorsah, brachten kein Ergebnis. Schon vor, besonders aber nach der Volksabstimmung versuchte man die Südkärntner zu spalten in "Windische" und "Nationalslowenen". Es wurde ein Konzept erstellt, das in den deutschfreundlichen Slowenen assimilierungswillige Windische sah. Das Windische sollte lediglich als Regionalsprache ohne linguistischen oder kulturellen Anspruch und ohne jeglichen Zusammenhang mit der slowenischen Schriftsprache Anerkennung finden. Die Bezeichung "windisch" war an sich nicht neu, nannten die Deutschen doch von jeher die Slowenen "Windische". Der politische Charakter der Konstruktion war unverkennbar: "Windisch" wurde nicht als dialektale Variante des Slowenischen akzeptiert. Es galt vielmehr als Synonym für "deutschfreundlich", "heimattreu" und "assimilierungswillig". Slowenen wurden als Hochverräter und Irredentisten diffamiert. Das hatte Folgen. Bei der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten versuchten die Slowenenvertreter durch eine Loyalitätserklärung das Schlimmste abzuwenden. Geholfen hat es nicht. Bald nach dem Anschluss wurden slowenische Politiker, Lehrer/innen und Geistliche des Landes verwiesen. Es wurde verboten, in Kasernen, am Arbeitsplatz, in Schulen und in der Öffentlichkeit slowenisch zu sprechen, in Gasthäusern slowenisch zu singen. Auch in der Kirche wurde die slowenische Sprache verboten. "Der Kärntner spricht deutsch!", hieß die Parole. Repressalien, insbesondere die Aussiedlung der Kärntner Slowenen, verursachten Unruhe. Ab 1942 kam es nach anfänglichem passivem Widerstand auch in Kärnten zum bewaffneten Kampf gegen Hitlerdeutschland. Der Widerstand der slowenischen Partisanen war der einzige militärisch organisierte Widerstand gegen das NS-Regime in Österreich. Bei den Verhandlungen um eine neuerliche österreichische Staatssouveränität wurde dieser Widerstandskampf von den österreichischen Verhandlern als Beitrag Österreichs zur eigenen Befreiung ins Treffen geführt.

Der Neubeginn

Die nach Kriegsende von jugoslawischer Seite erhobenen Gebietsansprüche auf Teile Südkärntens brachten erneut Unruhe ins Land. Die gesellschaftspolitische Neuordnung des Nachbarstaates in ein kommunistisches System und die unterschiedliche Beurteilung der weiteren politischen Entwicklung brachten darüber hinaus eine Verschärfung der ideologischen und politischen Differenzen innerhalb der slowenischen Volksgruppe. Anders als in Zeiten der Monarchie und der Ersten Republik, als für Südkärnten so genannte utraquistische Schulen vorgesehen waren, sah eine Verordnung der provisorischen Kärntner Landesregierung 1945 zweisprachige Volksschulen vor: "Auf den ersten drei Schulstufen wird der Gesamtunterricht zur Hälfte in deutscher und slowenischer Sprache erteilt." Schüler/innen, die aus dem Bereich der Minderheitenschulen kamen, mussten in den weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Gymnasien) verbindlich am slowenischen Sprachunterricht teilnehmen. Die Neugestaltung des Schulkonzepts sollte einen Beitrag zur Wiedergutmachung des NS-Unrechts leisten. Zugleich war es ein regionales Bildungskonzept, das ungeachtet der Zugehörigkeit und des Bekenntnisses zu einer Volksgruppe junge Menschen für eine offenere Begegnung befähigen sollte. Der verpflichtende zweisprachige Unterricht sollte die Grundlage für eine gleichberechtigte Partnerschaft und für grenzüberschreitende Begegnungen schaffen. Der am 15. Mai 1955 unterzeichnete Staatsvertrag brachte im Artikel 7 der slowenischen Volksgruppe in Kärnten eine völkerrechtliche Grundlage für Minderheitenschutz und Minderheitenförderung. Darin wurde der Anspruch der Volksgruppe auf Elementarunterricht in slowenischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen verankert. Nach der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages und dem Abzug der Besatzungssoldaten wurde die obligatorische Zweisprachigkeit an den Südkärntner Schulen auf Druck wiedererstandener deutschnationaler Organisationen aufgehoben. Am 19. März 1959 trat das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten in Kraft. An jenen Volksschulen, die zu Beginn des Schuljahres 1958/59 (nach der Abmeldemöglichkeit) den zweisprachigen Unterricht erteilten, und an jenen Hauptschulen, an denen Slowenisch als Pflichtfach angeboten wurde, hat nun das Kind das Recht, "die deutsche und die slowenische Sprache als Unterrichtssprache zu verwenden oder diese in einem Pflichtgegenstand zu erlernen, wenn dies der Wille seines gesetzlichen Vertreters ist". Das Anmeldeprinzip und somit die Freiwilligkeit wurden damit maßgeblich. Das Jahr 1988 brachte eine bedeutende Reform dieses Minderheiten-Schulgesetzes.

  

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